Wein ist nicht gleich Wein!

Was sagt das Gesetz?
In Deutschland muss Wein die Vorgaben für die Handelsbezeichnung Wein erfüllen. Dies bedeutet, dass das Getränk ausschließlich aus Früchten der Weinrebe hergestellt werden darf. Außerdem verlangt die EU-Gesetzgebung, dass ein Wein mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol enthalten muss.

Als Weine können ebenso Likörweine oder verstärkte Weine genannt werden. Verstärkte Weine haben durch eine Zugabe von Weinbrand, der sogenannten Aufspritung, einen erhöhten Alkoholgehalt. Hefe stirbt bei 17.5 Volumenprozent Alkohol ab. Dadurch wird die Gärung gestoppt und die Restsüße bleibt bestehen.

Beispiele für verstärkte Weine sind unter anderem:

  • Madeira – z.B. trockene Weine, die allein getrunken werden oder als Aperitif, bis zu süßen Weinen, die normalerweise mit dem Nachtisch konsumiert werden
  • Marsala – ein trockener oder süßer Wein, aus Region um die italienische Stadt Marsala in Sizilien. Während die Bewohner der Stadt manchmal ‚Vintage‘ Marsala trinken, ist der Wein für den Export allgemein verstärkt
  • Sherry – ein verstärkter Wein aus weißen Trauben, die in der Nähe der Stadt Jerez de la Frontera in Andalusien, Spanien angebaut werden
  • Portwein – ein verstärkter Wein, zu dem ein destillierter Alkohol, normalerweise Brandy, hinzugefügt wird
  • Wermuth – ist ein ‚gespriteter‘ Wein, der mit destilliertem Alkohol verstärkt ist, und mit Kräutern und Gewürzen aromatisiert
  • Schweizer Gletscherwein – wird im Walliser Bezirk Siders hergestellt. Er wird nach lokaler Tradition auf über 1.200m ü.d.M. produziert
    Weitere Formen von Weinprodukten
  • Als Schaumweine werden Weine aufgrund ihres Kohlendioxidgas-Gehaltes bezeichnet, die einen Druck von mehr als 3 bar aufweisen. Die bekanntesten sind der französische Crémant und Champagner. In Deutschland wird Sekt und Winzersekt produziert, in Spanien Cava und in Italien Spumante. Deutscher Perlwein, französischer Vin Pétillant und der italienische Frizzante gelten als halbschäumender Weine aufgrund von nur 2,5 bar in der Flasche
  • Wein, der während der Gärungsphase verköstigt wird, ist als Neuer Wein oder Federweißer etc. im Handel
  • Weinhaltige Getränke beinhalten zur Aromatisierung oder zur Verdünnung noch weitere Stoffe. Weinhaltigen Getränke sind z.B. Sangría oder Weinschorle
  • Es gibt darüber hinaus weinähnliche Getränke, die dazu im Unterschied nicht aus Beeren der Weinrebe hergestellt werden, sondern aus dem Saft von Früchten oder weiteren zuckerhaltigen Grundstoffen. Diese sind u.a. Obstwein, Met (aus Honig) oder auch Rhabarberwein. Diese Getränke müssen stets die beinhalteten Fruchtsorten kennzeichnen, z.B. Wein aus Äpfeln = Apfelwein
  • Reiswein oder andere vergorene Produkte aus stärkehaltigen Grundstoffen werden hierzulande nicht als weinähnliche Getränke betrachtet.